Musikrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich der Beratung von Künstlern, Opernhäusern, Theatern, Ensembles, Chören und Orchestern. Ob es beispielsweise um die Gestaltung von Konzert- und Künstlerverträgen, Fragen der (Künstler-)Sozialversicherung, Leistungsverwertungsrechte (Gema, GVL, VG Musikedition) oder CITES-Musikinstrumentenbescheinigungen geht, wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihre künstlerische Tätigkeit konzentrieren können.
Unsere Beratungsfelder
- Beratung im Bereich des Musik- und Musikerrechts (Urheber- und Wettbewerbsrecht)
- Vertragsgestaltung, Lizenzrecht (GVL, VG Musikedition, Gema)
- Künstlersozialversicherungsrecht (KSK), (internationales) Steuerrecht
- Arbeitsrecht