Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört aufgrund ständiger Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesetzgebung zu den beratungsintensivsten Rechtsgebieten. Wir sind stets auf neuestem Stand der rechtlichen Entwicklungen und gewährleisten Ihnen damit eine effektive Beratung.
Arbeitgebern stehen wir nicht nur als kompetente Berater in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung, sondern bereiten schon im Vorfeld personelle Maßnahmen auf eine Weise vor, die Prozesse vermeiden hilft und zu guten Ergebnissen führt.
Bei der Arbeitnehmervertretung stehen wir entweder beratend oder im Zuge von prozessualen Auseinandersetzungen zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen ist die Beratung im rechtlich komplizierten Grenzbereich zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht, d.h. bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen.
Unsere Beratungsfelder
- Gestaltung von Arbeits-und Geschäftsführerverträgen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und Organen (Vorständen, Geschäftsführern)
- Restrukturierung
- Compliance: Einführung oder Überprüfung von bestehenden Systemen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsverfassungsrecht: Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne
- Betriebliche Altersversorgung
- Bonuspläne, Beteiligung und andere an Anreiz-Programme für Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsrecht