Gütestelle
Die Gütestelle von Rechtsanwalt Franz X. Ritter in Bürogemeinschaft zu unserer Kanzlei dient der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Von außergerichtlichen Lösungen über Mediation können Sie als unsere Mandanten in vielen Fällen profitieren – ohne Öffentlichkeit, ohne langwierige Gerichtsverfahren und ohne hohes Kostenrisiko.
Güteanträge sind nicht nur sinnvoll, wenn außergerichtliche Lösungen möglich erscheinen. Sie sind vor allem auch ein geeignetes Mittel zur kostengünstigen Hemmung der Verjährung und der mit dieser Zeit gewonnenen Möglichkeit für weitere Verhandlungen zur Vorbereitung einer Einigung.