Die Hochschule für Musik Karlsruhe lädt ein zu dem Vortrag mit Gespräch unseres Kollegen Andreas Bräunig zum Thema: Musikrecht in Theorie und Praxis: Rechtliche Fallstricke für Musikerinnen und Musiker. Die Veranstaltung findet am 11. April 2025 von 10.00-13.00 Uhr im Velte-Saal der Hochschule für Musik Karlsruhe statt. Herr Bräunig wird mit den Zuhörern und Gesprächsteilnehmern unter anderem folgende Themen besprechen:
Worauf muss ich beim Abschluss von Verträgen achten? Wann sind Verträge sinnvoll? Was verbirgt sich hinter der GEMA und der GVL, und was unterscheidet sie? Kann ich meine Kompositionen wirksam schützen? Worauf muss ich achten, wenn ich Engagements im Ausland annehme? Darf ich mit meinem Instrument einfach so überall hinreisen? Welche Versicherungen sollte ich als Musikerin/ Musiker abschließen? Was ist eine A1-Bescheinigung, und wofür brauche ich sie?
Ob man will oder nicht: Auch Musikerinnen und Musiker kommen mit vielen verschiedenen rechtlichen Fragen in Berührung, die – häufig nachvollziehbar – im kreativen Prozess des Musikmachens zu wenig Beachtung finden. Andreas Bräunig führt in die wichtigsten Themen und Fragestellungen ein und erläutert diese aus Sicht seiner anwaltlichen Tätigkeit und der praktischen Erfahrung in der Führung eines der renommiertesten Kammerorchester Europas.
Der Jurist und Kulturmanager Andreas Bräunig ist Rechtsanwalt bei LANGE BRUNNER Rechtsanwälte Partnerschaft m.b.H in Freiburg mit Schwerpunkt Musik- und Medienrecht sowie Geschäftsführer der CAMERATA Salzburg. Zuvor war er beim Freiburger Barockorchester als Justitiar und stellvertretender Geschäftsführer tätig und gehörte dem Vorstand des Verbandes Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. (FREO) an. Parallel zu seinem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Grenoble und Freiburg absolvierte Andreas Bräunig privat eine klassische Gesangsausbildung
Weitere Informationen finden Sie hier (S. 15).
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