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Beschwerden von Arbeitnehmern über Social Media

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 8. Februar 2024 einen bemerkenswerten Beschluss erlassen (7 W 11/24):

Ein Arbeitnehmer hatte sich auf der Internetplattform kununu über seinen Arbeitgeber beschwert. Kununu ist dazu da, dass Arbeitgeber in verschiedenen Kategorien von Arbeitnehmern anonym bewertet werden können. Inzwischen soll es über 5 Millionen Bewertungen zu über 1 Million Unternehmen geben.

Eine Arbeitgeberin zweifelte die Echtheit der negativen Beurteilung bei kununu an und verklagte die Internetplattform auf Löschung. In früheren Verfahren hatte kununu in solchen Fällen lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertenden bei Gericht vorgelegt und damit nach Auffassung der Gerichte deren Echtheit belegt.

Damit könnte jetzt nach der Entscheidung des OLG Hamburg Schluss sein. Aufgrund der oben zitierten Eilentscheidung des OLG Hamburg muss kununu bei einer konkreten Beanstandung die Echtheit der Bewertung überprüfen. Dabei müsse der Plattformbetreiber die Anonymität der bewertenden Person aufheben und bei Zweifeln an der Echtheit der Bewertung dauerhaft löschen. Auf Datenschutz könne sich kununu hierbei nicht berufen.

Arbeitgeber müssen negative Bewertungen bei kununu künftig nicht ohne Weiteres hinnehmen. Arbeitnehmern ist zu raten, nur wahrheitsgemäße und belegbare Beschwerden über den jeweiligen Arbeitgeber bei kununu anzumelden. Andernfalls drohen unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die Glaubwürdigkeit von Bewertungen von Arbeitgebern bei kununu wird durch diese Entscheidung des OLG Hamburg vermutlich erhöht.

Dr. Walter Brunner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht