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Neues zum Mindestlohn 2020

Zum 01.01.2020 hat sich der Mindestlohn von € 9,19 auf € 9,35 erhöht. Zu beachten ist diese Erhöhung insbesondere bei der Beschäftigung von Minijobbern: Diese dürfen seit Beginn des Jahres nur noch rund 48 Stunden monatlich arbeiten, um die Verdienstgrenze von € 450,00 monatlich nicht zu überschreiten! Alte Verträge, die diesen Mindestlohn nicht berücksichtigen, sollten rasch angepasst werden.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es auch eine Mindestvergütung für Auszubildende. Der Einstieg in den Mindestlohn für Auszubildende erfolgt stufenweise. Beginnt die Ausbildung im Kalenderjahr 2020, erhalten die Auszubildenden im ersten Jahr mindestens € 515,00 monatlich, im zweiten Ausbildungsjahr werden es dann mindestens € 608,00 monatlich und im dritten Ausbildungsjahr € 695,00 monatlich! Manche Betriebe dürfen diese Untergrenzen unterschreiten, wenn die Ausbildungsvergütung tarifvertraglich geregelt ist..

Dr. Walter Brunner , Fachanwalt für Arbeitsrecht